Technik und Wissenschaft

Berechnung der realen Schallausbreitung am Beispiel des Windrades ENERCON E-175

vielen Dank an Herrn Maisack, der die Berechnungen durchgeführt hat.

  • Der Schalldruck beträgt real 42,46 dB(A) bei einem Abstand von 2km. Gerechnet wurde mit zwei Windrädern. Geht man nur von einem Windrad aus, liegt der Pegel immer noch bei 39,46dB(A). Dieser Schallpegel ist als Lärm sogar bei diesem Abstand deutlich hörbar und kein Vergleich zur Lärmbelastung durch die Autobahn.

Prognostizierte Leistung versus tatsächliche Leistung der WKA

Zusammenfassender Bericht von Herrn Maisack
(die ausführlichen Berechnungen und deren Grundlagen können gerne angefragt werden):

Letztes Jahr habe ich angefangen u. a. die Winddaten der Messstation Sinsheim, (direkt neben der Autobahn Richtung Wiesloch), abzufragen. Wenn ich mich richtig erinnere, wird diese von METEOSTAT betrieben und registriert rückblickend den täglichen Durchschnitt der Windgeschwindigkeit (WGS). 
Diese habe ich vor einem Jahr für 2021 und 2022 abgefragt.
(Die gespeicherten Daten von Meteostat sind nicht in m/s, sondern in km/h, also Division mit 3,6.)

Das ergibt (für die Messhöhe in etwa 10 Metern) für 2021 eine durchschnittliche tägliche WGS von 10,913 km/h rsp. 3,031 m/s. Für 2022 waren das 11,345 km/h resp. 3,151 m/s.

Zum Vergleich: die Daten der Messtation des DWD hier an unserer Gemarkungsgrenze (10-Minuten-Rhythmus vom 1.10.2016 bis 31.12.2022) ergibt eine durchschnittliche WGS von 3,07 m/s.

Waibstadt hat auch eine DWD-Station. Der dort auf die gleiche Art und Weise errechnete Wert (1.1.2010 bis 31.12.2022) ergibt auch nur 2,94 m/s.

Das liegt alles ganz, ganz dicht beieinander. Warum sollten sich jetzt die Häufigkeitsverteilungen stark unterscheiden?? Und deshalb: Ohne jetzt die Häufigkeitsverteilung zu kennen, gehe ich aufgrund „unserer“ Daten hier davon aus, dass die im Raum stehende/behauptete Windhöffigkeit von 215 Watt je m² Rotorfläche bei Weitem nicht erreicht wird.

Ich schätze die Auslastung der Anlagen mit höchstens 24% (So die Zahlen bei uns hier). Also bei 6.000 Watt Nenn-Leistung eine durchschnittliche Leistung von rund 1.500 kW, einen Wirkungsgrad von gewichtet etwa 40%. Bei einer Rotorfläche von 23.848 m² (Enercon) errechnet sich dadurch eine Leistung je m² von 62,89 Watt, korrigiert um den Wirkungsgrad von 40% ergäbe sich eine Windleistungsdichte (das, was der Wind an „Wucht“ zur Stromausbeute zur Verfüghung stellt) von 157,24 Watt je m²…weit, weit weg von 215 Watt.


Die TA-Lärm wird zugunsten von Windkraftanlagen geändert

Hier der Entwurf der geänderten Fassung. 42dB(A) sind in Wohngebieten jetzt scheinbar auch Nachts erlaubt:

TA Lärm wurde angepasst – Ab jetzt kann es also lauter werden.
Der Referentenentwurf wurde durchgewunken

„…Die Immissionsrichtwerte nachts betragen im Fall des Absatzes 1 abweichend von Nummer 6.1 Absatz 1 außerhalb von Gebäuden in urbanen Gebieten 50 dB(A), in Kern- und Mischgebieten 48 dB(A) sowie in allgemeinen Wohngebieten 43 dB(A). „

https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-einer-verwaltungsvorschrift-zur-zweiten-verwaltungsvorschrift-zur-aenderung-der-technischen-anleitung-zum-schutz-gegen-laerm

Anmerkung: + 6dB(A) entspricht einer Verdoppelung der Lautstärke!

zum Vergleich aktuelle TA-Lärm:

a) in Industriegebieten                      70 dB(A)        
b) in Gewerbegebieten
tags65 dB(A)
nachts50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten
tags63 dB (A)
nachts45 dB (A)
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags60 dB(A)
nachts45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags55 dB(A)
nachts40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten
tags50 dB(A)
nachts35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags45 dB(A)
nachts35 dB(A)